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   LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09   

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https://dejure.org/2009,4999
LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09 (https://dejure.org/2009,4999)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.03.2009 - Qs 45/09 (https://dejure.org/2009,4999)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. März 2009 - Qs 45/09 (https://dejure.org/2009,4999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    §§ 184b, 27 StGB; § 102 StPO
    Das Setzen eines gezielten Links zu kinderpornographischer Inhalten im Internet ist strafbar

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    §§ 184b, 27 StGB; § 102 StPO
    Das Setzen eines gezielten Links zu kinderpornographischer Inhalten im Internet ist strafbar

  • heise.de (Pressebericht)
  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verlinkung auf Kinderporno-Sperrlisten im Internet rechtfertigt strafrechtliche Durchsuchung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verlinkung auf Kinderporno-Sperrlisten im Internet rechtfertigt strafrechtliche Durchsuchung

Besprechungen u.ä. (4)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Durchsuchung wegen mittelbaren Links auf dänische Sperrliste war statthaft

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Kausalität von Hyperlinks und die Blogger - ein Beschluss des LG Karlsruhe löst Entrüstung aus

  • beck-blog (Entscheidungsbesprechung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 309 (Ls.)
  • MMR 2009, 418
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01

    Kinderpornographie im Internet

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 27.06.2001 (1 StR 66/01; BGHSt 47, 55 bis 62) den Anwendungsbereich des Verbreitens derartiger Schriften im Internet i.S.v. § 184 StGB wesenthch erweitert.
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 430/06

    Besitz von Dateien mit kinderpornographischen Inhalten durch bloße Speicherung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09
    Ein vollendeter Besitzerwerb im Sinne von § 164 b Abs. 2 Satz 2 StGB ist entgegen der Auffassung der Verteidigung bereits mit dem automatischen Download in den Arbeitsspeicher dem sogenannten "Cache" gegeben (vgl. BGH Beschluss vom 10.10.2006, 1 StR 430/06; NJW 2007, 95).
  • BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; besonders

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09
    möglichen Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist lediglich der einfache Verdachtsgrad erforderlich, der im Lichte der verfassungsrechtlichen Anforderung nur gewahrt ist, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen, und der Beschuldigte ernsthaft als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07.09.2006, 2 BvR 1219/05).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09
    Demgemäß wird der angegriffene Beschluss mit der Angabe der zu suchenden Computeranlage nebst den Peripheriegeräten der erforderlichen Eingrenzungsfunktion des Durchsuchungsbeschlusses ebenso gerecht, wobei andere weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung der Tatumstände nicht ersichtlich sind (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 03.07.2006, StV 2006, 624-625).
  • AG Pforzheim, 30.01.2009 - 8 Gs 7/09

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung wegen des Verdachts des Besitzes

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.03.2009 - Qs 45/09
    Die Beschwerde des ... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim vom 30.01.2009 -8 Gs 7/09- wird kostenpflichtig als unbegru?ndet verworfen.
  • LG Karlsruhe, 16.05.2023 - 5 KLs 540 Js 44796/22

    Strafbarkeitsvoraussetzungen an eine Unterstützungshandlung bei Unterstützung der

    - die Frage, inwieweit der Linksetzende eine bewusste Auswahl- und Kontrollentscheidung getroffen hat, was nur bei empfohlenen oder redaktionell bearbeiteten Links, bei der Verlinkung mittels sog. Sprungmarken und bei der unmittelbar in Bezug genommenen ersten Linkebene anzunehmen sein soll (Schönke/Schröder/ Eisele , StGB, 30. Aufl. 2019, § 184 Rn. 82 unter Hinweis u.a. auf LG Karlsruhe, Beschl. v. 23.03.2009 - Qs 45/09 = MMR 2009, 418 f. sowie LG Gießen, Beschl. v. 04.08.2014 - 7 Qs 26/14 = MMR 2016, 287 f.);.
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